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Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten
Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den
gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den
Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene
Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf,
andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem
Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine
Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten
eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
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Anders gestaltet sich die Situation beim
allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen
Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob
sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei
Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel
beauftragt, riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle
Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von
mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" werde. So sei
immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der
gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde – teilweise sogar mit
unterschiedlichen Preisen. Dies lasse weder das Objekt selbst noch die
Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
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