Hilfreich ist es, sich im Vorfeld durch einen Notar beraten zu lassen. Der Notar kann in diesem Termin prüfen, ob ein Kaufvertrag ohne Verzögerung abgewickelt werden kann. Mögliche Probleme können somit schon im Vorfeld besprochen und gelöst werden.

Immobilien-Tipp - Juristische Aspekte 001

Folgende juristische Aspekte sollten Sie bei Ihrem Immobilienverkauf im Blick haben:

  • Die Notar- und Gerichtskosten zahlt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei Beauftragung eines Notars und nicht zustande kommender Beurkundung zahlt die Notarkosten derjenige, der den Notar beauftragt hat.
  • Hinweispflicht bezüglich Mängel: Bloße Übergabe von – gegebenenfalls umfangreichen – Unterlagen reicht nicht. Lassen Sie sich schriftlich die Kenntnisnahme bestätigen. Hinweise auf Mängel explizit im Vertrag auflisten! Abtretung von Sachmängelansprüchen für unverjährte Ansprüche (ohne Haftung für Bestand und Durchsetzbarkeit).
  • Zug um Zug: Zahlung des Kaufpreises bei Sicherstellung des vertragsgemäßen Erwerbes. Keine Übergabe vor vollständiger Kaufpreiszahlung bzw. Sicherstellung desselben.
  • Schwarzgeld: Mitbeurkundungen von „Nebenabreden“ bzw. Schwarzgeldabreden machen den Kaufvertrag unwirksam.

Immobilien-Tipp - Juristische Aspekte 002

Hinweis: Die dargestellten juristischen Aspekte beim Verkauf einer Immobilie stellen eine allgemeine Information dar. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Hebisch Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

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