Egal ob Sie nun ein Haus bauen, kaufen oder renovieren – Es gibt viele verschiedene Fördermittel die Sie sich zu eigen machen können. Welche das sind und wann Sie diese anforden können verraten wir ihnen hier:

KfW: Die “Kreditanstalt für Wiederaufbau” bietet günstige Zinsen auf Kedite und verschiedenste Fördermittel an. Speziell für energetische Modernisierungsmaßnahmen, aber auch für altersgerechte und einbruchssichere Umbauten können Fördermittel beantragt werden. Wichtig: Nur vor Baubeginn bzw. Hauskauf müssen diese Gelder beantragt werden. Sollten Sie sich für die Verwendung erneuerbarer Energiequellen entscheiden, können ebenfalls Fördermittel möglich sein. Informieren Sie sich im Vorfeld auf der entsprechenden Internetseite der KfW.

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BAFA: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, bietet, wie die KfW, Fördermittel bei energetischen Sanierungen, wie z.B. neuen Heizungsanlagen, KWK-Anlagen und der Nutzung erneuerbare Energien an. Diese Fördermittel können mit denen der KfW gekoppelt werden.

Baukindergeld: Ein weiteres und sehr neues Fördermittel ist das Baukindergeld als staatliche Förderung für junge Familien. Beantragt werden kann dieses bei der KfW von Familien, deren Jahreseinkommen unter 75.000 Euro liegt. Für zehn Jahre erhält eine Familie 1.200 Euro pro Kind.

Förderbanken, Stadtverwaltung, Kirche: Alle drei Institutionen können, besonders für Familien, Fördermittel von Land und Kommune bereitstellen. Familien mit Kindern erhalten so eine Vergünstigung für Bauland und Darlehen. Diese Unterstützungen sind pro Bundesland und Kreis unterschiedlich angelegt. Informieren Sie sich über die Angebote in Ihrer Gegend.

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Förderung durch den Staat: Der Staat bietet Fördermittel für einkommensschwache Familien, deren Einkommen pro Jahr einen Mindestbetrag erreicht aber den Maximalbetrag nicht überschreiten darf. Gleichzeitig sind die zur Verfügung stehenden Mittel an eine Baukostenobergrenze gebunden, bis zu der die Fördergelder ausgezahlt werden. Durch eine solche Unterstützung können Bauland, Kredite und Zuschüsse zinsgünstig erworben werden.

Arbeitnehmersparzulage: Einkommensschwache Angestellte werden durch den Staat über diese Zulage in soweit unterstützt, dass der Arbeitgeber zusätzliche Gelder auszahlt, abhängig von dem Vermögen der Firma. Auch hier darf ein Maximalbetrag beim Einkommen nicht überschritten werden.

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