Verliebt, verlobt, verheiratet… oder auch nicht. Immer mehr Paare verzichten auf die Heirat. Warum auch nicht? Diese Entscheidung sollte jedem freigestellt sein und eine Heirat bedeutet nicht immer, dass man bis zum Lebensende mit diesem Menschen zusammen ist.
Was aber, wenn ein Partner das Lebensende erreicht hat und man nicht verheiratet war? Das Problem: der nichteheliche Partner hat kein Anrecht auf das Erbe. Ganz egal wie lange man schon zusammen ist und sogar eine Familie gegründet hat. Die Erben sind dann immer die nähesten Verwandten, i.d.R. die Kinder. Das ist solange kein Problem, wenn das Paar tatsächlich Kinder und eine gute Beziehung zu Ihnen hat. Was aber, wenn das nicht der Fall ist?
Sollte der verbleibende Parter nicht in laufende Verträge des Mietobjektes oder der eigenen Gewerbes Immobilie eingetragen sein, dann hat dieser auch kein Anrecht darauf. Es kann eine Zwangsräumung beantragt werden und die Rechte am eigenen Objekt gehen verloren. Auch Gegenstände können entzogen werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der lebende Partner diese bezahlt hat. Der Tod des Partners ist schon eine schwere Belastung an sich, kann zusätzlich aber auch den finanziellen Ruin bedeuten.

Hebisch Immobilien
Ein weiteres Problem kann schon die Erkrankung des Partners sein. Ärzten ist rechtlich nicht erlaubt dem anderen, nichtehelichen Partner, Aussagen zum weiteren Behandlungsverlauf zu geben, da sie der Schweigepflicht unterliegen. Entscheidungen oder Wünsche bei Unzurechnungsfähigkeit des Patienten kann der nichteheliche Partner ebenfalls nicht treffen. In diesem Fall kann eine erteilte Vorsorgevollmacht jedoch ein Mitspracherecht in diesen Situationen ermöglichen.
Die Lösung zu diesen Problemen ist, neben der Heirat, ein rechtlicher Vertrag zwischen den nichtehelichen Partnern. Das hat nicht zu bedeuten, dass man sich nicht gegenseitig vertraut, sondern es bietet beiderseitig eine Sicherheit in dem Fall, dass der Partner verstirbt. Informieren Sie sich gerne über weitere Schritte bei einem Notar oder online.