Ob Kinderwagen oder Rollator, diese Gefährte sind für ihre Besitzer wichtige Helfer im Alltag. Gerne werden diese im gemeinsamen Treppenhaus abgestellt. Was ist dabei zu beachten?

In aller erster Linie darf das Gefährt nicht den Fluchtweg durch das Treppenhaus oder den Eingang blockieren. Es muss für ALLE Bewohner ein sicherer Durchgang gewährleistet werden. Das Treppengeländer oder Treppenlifte dürfen ebenfalls nicht blockiert werden.

Die Kleinen rasen gerne mit Roller und Fahrrad umher. Da diese Fahrgeräte nicht besonders groß sind, dürfen sie nach Absprache im Treppenhaus abgestellt werde. Das Benutzen im Treppenhaus oder in der Wohnung sind jedoch nicht erlaubt.

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Grundsätzlich sollten beim Abstellen der Fahrräder an Fahrradständern diese auch angekettet werden, da sie beim Umfallen andere Fahrräder oder Autos beschädigen können und dann haftet immer der Besitzer des Fahrrads.

Kinderwagen können heutzutage ziemlich kostspielige Anschaffungen sein. Zur Sicherung dürfen diese auch angekettet werden, vorausgesetzt es sind die oben genannten Bedingungen erfüllt.

Vom Hausflur aus geht es in die Tiefgarage. Die dort für die Bewohner zur Verfügung gestellten Stellplätze sind nur für Kraftfahrzeuge genehmigt. Eine Zweckentfremdung durch Fahrradständer oder andere Gegenstände ist nicht erlaubt, auch wenn andere dadurch nicht eingeschränkt werden.

Für ein schönes Zusammenleben mit den Nachbarn ist es wichtig, diese Regelungen zu beachten. So erspart man sich unangenehmen Streit und eine angespannte Atmosphäre.

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