Was darf, was muss und was kann? Diese Fragen kommen oft auf, wenn es um das Thema Sanierungen in Mietwohnungen geht. Wer schreibt vor wann etwas erneuert werden muss? Wer zahlt dann?

Neu tapezieren, streichen von Wänden, Türen und Heizkörpern. All das sind ganz klare Schönheitsreparaturen. Beim Boden scheiden sich oft die Geister.

Ohne Einverständnis des Vermieters ist es dem Mieter untersagt Teppichböden herauszureißen, Holzböden abzuschleifen und neu zu lackieren. Mit Einverständnis ist es dann aber auch der Mieter, welcher die Kosten alleine trägt. Andererseits muss der Mieter dann aber nur nach seinen Belangen renovieren. Der Vermieter kann dann keine Vorschriften machen.

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Oft sind im Mietvertrag bezüglich Renovierungsarbeiten Fristen angegeben, wie z.B. Bad alle 7 Jahre, Wohnzimmer alle 10 Jahre … Diese sind jedoch nicht bindend, weder für Mieter noch für Vermieter.

Sollten notwendige Schönheitsreparaturen anfallen, muss dem Mieter ausreichend Zeit gegeben werden diese zu erfüllen. Zu knappe Fristen sind rechtlich nicht bindend. Gleiches gilt für den Zeitraum der Fertigstellung. Der Vermieter muss einen flexiblen Zeitraum anbieten. Nach Auszug des Mieters können diesem dann keine anfallenden Renovierungskosten aufgebrummt werden.

Beim Auszug hat der Mieter darauf zu achten, die Wohnung im Ursprungszustand zu verlassen. Das heißt, dass z. B. Löcher, die durch Nägel oder Dübel verursacht wurden, zugespachtelt werden müssen. Einbauschränke und Regale müssen ebenfalls entfernt werden, wenn der Vermieter dies wünscht.

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“Ursprungszustand” bedeutet übrigens nicht, dass alle Wände weiß sein müssen. Helle, neutrale Farben müssen nicht übermalt werden. Bei Malerarbeiten sollte unbedingt sauber und ordentlich gearbeitet werden.

Oft ist in Mietverträgen zu lesen, dass die Wohnung “besenrein” verlassen werden muss. Grober Schmutz muss demnach entfernt werden. Fenster und Böden müssen jedoch nicht lupenrein sein.

Es ist im Interesse beider Seiten, 1-2 Wochen vor dem eigentlichen Termin eine Vorabnahme der Wohnung zu machen. Gemeinsam zu schauen, ob alle notwendigen Schönheitsreparaturen geleistet wurden. So erspart man sich das böse Erwachen am Tag der Wohnungsübergabe.

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