Vielleicht haben manche von Ihnen schon einmal über eine Wohnraum-Erweiterung nachgedacht. Doch woher mehr Wohnraum nehmen, ohne direkt für viel Geld in einen Anbau zu investieren? Bei einigen fällt dann der Blick auf die Garage, denn wozu braucht mein Auto schon ein eigenes Zimmer? Der Umbau einer Garage zur Erweiterung des Wohnraums ist tatsächlich eine häufig gewählte Alternative. Doch bevor Sie Hammer und Zollstock in die Hand nehmen, sollten Sie einige Dinge unbedingt beachten!

1. Ist der Umbau überhaupt möglich?:

Einige Garagen wurden entlang der Grundstücksgrenze gebaut, z.B. bei der offenen Bebauung. In diesem Fall kann die Garage nicht als Wohnraum genutzt werden. Diese Regelung tritt jedoch nicht bei geschlossener Bebauung in Kraft, wie z.B. bei Reihenhäusern, Denn dort verläuft der Wohnraum des Hauses ebenfalls an der Grundstücksgrenze entlang.

2. Wird die Bruttogeschossfläche überschritten?:

Bei der Erweiterung des Wohnraumes, darf eine für das Grundstück festgelegte Bruttogeschossfläche nicht überschritten werden. Es lohnt sich jedoch die entsprechende Baubehörde einzuschalten und über ein bepflanztes Garagendach als Ausgleich nachzudenken.

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3. Benötigt man eine Genehmigung?:

Willkommen in Deutschland – Hier benötigt man für so ziemlich alles eine Genehmigung! Eine Garage, egal ob freistehend, an das Haus angeschlossen, oder darin integriert, wird immer als Nebenfläche deklariert. Ein Umbau zum Wohnraum muss immer von der entsprechenden Baubehörde genehmigt werden.

4. Ist die Bausubstanz schadstofffrei?:

Gerade bei alten Häusern lohnt es sich eine Prüfung der Bausubstanz auf Schadstoffe vorzunehmen. Dann aber auch gleich den Wohnraum mit einbeziehen! In den meisten Fällen sollten Schadstoffe jedoch nicht zu finden sein. Wurde die Garage zuvor als Werkstatt genutzt könnten, je nach Handwerk, Öle, Farbstoffe, Lösungsmittel etc. in die Wände eingedrungen sein.

Fortsetzung folgt… www.hebisch-immobilien.de