Wenn man eine vermietete Immobilie erbt, geht auch das Mietverhältnis auf die Erben über. Nun muss man sich entscheiden: Möchte ich das Mietverhältnis aufrechterhalten, die Wohnung verkaufen oder diese für den Eigenbedarf nutzen?

Oft entscheiden sich Erben oder Erbengemeinschaften für den Verkauf, da die Verwaltung der Immobilie durch mehrere Parteien oft sehr aufwendig ist, sich nicht lohnt und/oder die nötigen Fachkenntnisse fehlen. Ein Makler kann dabei helfen, einen passenden Anleger zu finden und einen angemessenen Preis zu erzielen.

Wird die Immobilie allerdings weitervermietet, gibt es einiges zu beachten. Alle Erben haften für anfallende Kosten durch Renovierungen, Sanierungen und Verwaltung zu gleichen Teilen. Oft trägt ein Erbe die Kosten allein und holt den zu zahlenden Betrag bei den Miterben ein. Außerdem müssen die Mieterträge versteuert werden.

Hebisch Immobilien

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Wer die Immobilie für den Eigenbedarf anmelden möchte, muss einen guten Grund dafür vorweisen können. Dazu zählt zum Beispiel, wenn man selber dort einziehen möchte oder plant, an Familienangehörige zu vermieten. Auch hier müssen Kündigungsfristen und Formalitäten eingehalten werden.

Egal für welche Lösung Sie sich letztendlich entscheiden. Es muss eine Einigung zwischen allen Miterben getroffen werden. Denn sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen, müssen alle Beteiligten mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

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