Der klassische Altbau mit hohen Decken und Holzdielen trifft zur Zeit den Geschmack einer breiten Masse. Jedoch kann es in Altbauwohnungen Überraschungen geben, daher sollte man wissen, worauf man sich einlässt.

Wenn Renovierungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden, müssen diese zurückgebaut werden und dann noch einmal neu aufgebaut werden.

Manchmal hat man auch andere Ideen zur Raumaufteilung und möchte Wände rausnehmen oder versetzen. Aber Achtung! Dies lässt sich nicht immer realisieren, weil der Denkmalschutz dagegen spricht.

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Wenn kleine Fenster zu wenig Licht in die Räume lassen und man diese vergrößern möchte, erfordert auch dies die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Bei Eigentümergemeinschaften ist auch deren Zustimmung einzuholen.

Möchte man eine Fußbodenheizung installieren, ist die Zustimmung des Denkmalbehörde ebenfalls erforderlich. Oft lassen es die Gegebenheiten des Altbaus jedoch von vorne herein nicht zu.

Trittschallschutz ist ein weiteres Thema. Man findet fast keinen Altbau in dem er bereits vorhanden ist. Bei der Sanierung des Fußbodens sollte das daher immer gleich mit erledigt werden. Dann klappt’s auch mit den Nachbarn. 🙂

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