Für den Verkauf einer Eigentumswohnung müssen verschiedene Unterlagen bereitgestellt werden, um dem Käufer eine umfassende Information über die Wohnung und die Eigentümergemeinschaft zu geben. Zu diesen Unterlagen gehören in der Regel:

  • Teilungserklärung: Die Teilungserklärung ist ein notariell beglaubigtes Dokument, das die Aufteilung des Grundstücks in verschiedene Eigentumseinheiten regelt. Sie enthält Angaben zu den Eigentumsanteilen und zu den Sondernutzungsrechten der einzelnen Wohnungen. Die Teilungserklärung ist ein wichtiges Dokument, da sie die Grundlage für die Eigentümergemeinschaft bildet.
  • Beschlusssammlung: In der Beschlusssammlung werden alle Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aufgeführt, die in der Vergangenheit gefasst wurden. Dazu gehören etwa Beschlüsse zu Instandhaltungsmaßnahmen, zu Regelungen der Gemeinschaftsordnung oder zu Änderungen am Wirtschaftsplan. Die Beschlusssammlung gibt dem Käufer einen Überblick über die Entscheidungen, die die Eigentümergemeinschaft in der Vergangenheit getroffen hat.

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  • Wohngeldabrechnung: Die Wohngeldabrechnung ist eine Aufstellung aller Kosten, die für die Instandhaltung und Verwaltung der Eigentumswohnung anfallen. Dazu gehören etwa Kosten für den Hausmeister, für Versicherungen oder für die Reinigung der Gemeinschaftsräume. Die Wohngeldabrechnung gibt dem Käufer einen Überblick über die monatlichen Kosten, die er für die Wohnung aufbringen muss.
  • Aktueller Wirtschaftsplan: Der Wirtschaftsplan ist ein Dokument, das die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr enthält. Der Wirtschaftsplan gibt dem Käufer einen Überblick darüber, mit welchen Kosten er in Zukunft rechnen muss und welche Instandhaltungsmaßnahmen geplant sind.

Der Verkäufer sollte also im Vorfeld des Verkaufs sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und er diese dem Käufer zur Verfügung stellen kann.

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