Kurz gesagt: Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind unter anderem die Ausstattung der Wohnung, Ihre Zielgruppe, die aktuelle Marktlage und Ihre persönliche Situation.

Vermietung ohne Küche

Eine Wohnung ohne Einbauküche zu vermieten kann Vorteile bieten: Sie sparen sich die Anschaffungs- und möglichen Reparaturkosten. Zudem bevorzugen viele Mieter, die längerfristig planen, eine eigene Küche nach ihrem Geschmack einzubauen. Für Langzeitmieter ist der Kauf einer Küche oft wirtschaftlicher als eine gemietete Küche.

Allerdings ist die Nachfrage nach Wohnungen ohne Küche geringer – viele Mietinteressenten bevorzugen eine bezugsfertige Lösung. Die Zielgruppe ist also kleiner. Zudem kann häufiges Ein- und Ausbauen von Küchen zu Abnutzungen oder Schäden an der Immobilie führen.

Vermietung mit Küche

Bieten Sie die Wohnung mit Einbauküche an, verschaffen Sie sich gegenüber anderen Vermietern einen Wettbewerbsvorteil. Wohnungen mit vorhandener Küche sind oft schneller vermietbar. Zusätzlich kann sich der Immobilienwert erhöhen, und es lässt sich eine höhere Miete rechtfertigen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall für die Anschaffung und Instandhaltung verantwortlich sind. Um sich abzusichern, können Sie im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel integrieren, die den Mieter verpflichtet, kleinere Instandsetzungen selbst zu übernehmen oder deren Kosten zu tragen.

Entscheiden Sie sich für eine vermietete Küche, empfehlen wir ein neutrales, helles Design. Eine integrierte Spülmaschine erhöht zusätzlich die Attraktivität der Wohnung.

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