Altbauwohnungen und -häuser sind immer sehr gefragt. Kein Wunder, denn sie überzeugen durch ihren Charme, Eleganz und Zeitlosigkeit. Auch von der Bausubstanz sind ältere Gebäude oft resistenter und langlebiger als neue. Doch Achtung! Wer sich in ein Denkmal verliebt hat, sollte sich zuerst über die rechtlichen Verpflichtungen informieren. Denn das Wohnen in einem denkmalgeschützten Haus ist mit vielen Kompromissen verbunden.

Vor allem Umbauten sind an viele Vorschriften gebunden. Stolze Besitzer eines Denkmals wissen, dass man als Eigentümer einer solchen Immobilie immer engen Kontakt zu den Denkmalbehörden zu pflegen hat. Besonders Modernisierungen und Sanierungen sind an eine umfangreiche Liste von Vorschriften gebunden.

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Das gilt zum Glück nicht für die Inneneinrichtung. Es kann sein, dass historische Feuerstellen verbaut sind, an denen keine Veränderung vorgenommen werden kann. Selten gibt es auch spezielle Wandbeläge, die nicht übermalt oder tapeziert werden dürfen. Das ist jedoch von Objekt zu Objekt verschieden. Die entsprechenden Behörden können Ihnen Auskunft geben.

Im Großteil der Fälle sind die Bäder der Immobilien von Sanierungsvorschriften ausgelassen und dürfen frei nach Geschmack gestaltet werden. Bei den Böden und Wänden in den restlichen Wohnräumen, sieht die Situation schon anders aus. Alte Holzdielen, Kacheln oder Fliesen dürfen dort in der Regel nicht entfernt werden. Es ist möglich eine neue Lage Holzdielen etc. auf den bereits vorhandenen Bodenbelag drauf zu legen, solange der alte nicht beschädigt wird.

Große Veränderungen an der Bausubstanz sind ebenfalls untersagt. Schiefe Wände und alte Holztreppen wird der Altbauliebhaber jedoch gerne in Kauf nehmen.

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